Die Anmeldung zu einem Seminar erfolgt immer schriftlich unter anwaltsseminare24.edudip.com. Die Anmeldung ist verbindlich und gilt als angenommen, sofern nicht innerhalb von 24 Stunden eine Ablehnung erfolgt. Der Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass er unverzüglich per E-Mail kontaktiert werden kann, um die Anmeldung zu bestätigen.
Nach der Anmeldung erhält der Teilnehmer eine Rechnung. Die in Rechnung gestellten Beträge werden mit Zugang der Rechnung sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Erst mit der vollständigen Entrichtung der Seminargebühr hat der Teilnehmer einen Anspruch auf den Seminarplatz. Ist bei Beginn der Veranstaltung der vollständige Rechnungsbetrag nicht gezahlt, so ist anwaltsseminare24 berechtigt, den Teilnehmer bis zum vollständigen Zahlungseingang vom Seminar auszuschließen.
Die Anmeldung kann kostenfrei bis spätestens 72 Stunden (Eingang bei anwaltsseminare24) vor Veranstaltungsbeginn schriftlich per Fax 06171-200467 oder E-Mail an
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storniert werden. Bei Verhinderung kann eine Ersatzperson - für die vollständige Veranstaltung - benannt werden; eine Rechnungsumschreibung ist nicht möglich. Als besonderen Service bieten wir Ihnen eine kostenfreie Umbuchung auf ein anderes Seminar mit gleicher Seminargebühr an. Die Umbuchung muss spätestens 72 Stunden vor Beginn des ursprünglich gebuchten Seminars erfolgt sein. Eine Erstattung des Seminarpreises erfolgt in diesem Fall nicht. Dieser wird direkt auf das umgebuchte Seminar angerechnet.
Erfolgt keine fristgerechte Stornierung oder Umbuchung, ist die volle Seminargebühr zzgl. Mwst. fällig. Diese Regelung gilt je gebuchter Veranstaltung/angemeldeter Person.
Der Veranstalter ist berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes das Seminar abzusagen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Seminarleiter/Trainer wegen Krankheit verhindert ist, das Seminar abzuhalten und kein geeigneter Ersatz für diesen beschafft werden kann oder unvorhersehbare Ereignisse, die eine Durchführung unmöglich oder nach Treu und Glauben unzumutbar machen. Bei zu geringer Teilnehmerzahl ist anwaltsseminare24 ebenfalls berechtigt, die Veranstaltung abzusagen. Die Teilnehmer werden bei Terminabsagen so rechtzeitig wie möglich – spätestens aber 24 Stunden vorher - informiert und erhalten bereits gezahlte Seminargebühren in voller Höhe erstattet. Weitergehende Ansprüche seitens der Teilnehmer sind ausgeschlossen.
In der Tagungsgebühr enthalten ist ein Skriptum, welches auf der Internetplattform als Download zu Veranstaltungsbeginn zur Verfügung gestellt wird.
anwaltsseminare24 haftet nicht für die Inhalte der Seminarvorträge oder der begleitenden Arbeitsunterlagen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
Die Skripte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht - auch nicht auszugsweise - ohne unsere ausdrückliche, schriftliche Genehmigung vervielfältigt werden.
Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, Vervielfältigungsstücke eines Webinar- Beitrags oder Webinar Mitschnitte anzufertigen. anwaltsseminare 24 ist berechtigt, technische Maßnahmen zu treffen, durch die eine Nutzung über den zulässigen Umfang hinaus verhindert wird, insbesondere entsprechende Zugangssperren zu installieren. Der Teilnehmer darf keine Vorrichtungen, Erzeugnisse oder sonstige Mittel einsetzen, die dazu dienen, diese technischen Maßnahmen zu umgehen. Bei einem Verstoß hiergegen ist wird anwaltsseminare24 den Zugang des Teilnehmers unverzüglich sperren.
Über jede Veranstaltung der anwaltsseminare24 stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus.
In der Regel sind unsere Seminare für die Pflichtfortbildung nach § 15 FAO geeignet. Letztendlich bleibt diese Entscheidung aber den jeweiligen Kammern vorbehalten. anwaltsseminare24 stellt nach besten Möglichkeiten sicher, dass die Vorratssetzungen für Teleseminare nach §15 FAO gegeben sind. Um den erforderlichen Nachweis der Teilnahme gemäß § 15 FAO erbringen zu können, erklären sich die Teilnehmer bereit, dass ihre Daten während der Veranstaltung im Chatlog gespeichert werden und gegebenenfalls. der jeweiligen Kammer als Nachweis übermittelt werden dürfen. Es erfolgen während des Seminars Stichproben der Teilnahme in Form von themenbezogenen Fragen an alle Teilnehmer, welche persönlich und fachlich von jedem Teilnehmer einzeln beantwortet werden müssen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass eine Anwesenheit der einzelnen Teilnehmer während der gesamten Dauer der Veranstaltung gewährleistet ist. Reagiert ein Teilnehmer auf eine entsprechende Anwesenheitsfrage nicht und liegt zu diesem Zeitpunkt keine technische Störung vor, die eine Reaktion verhindern hätte können, kann keine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden. Muss ein Teilnehmer die Veranstaltung kurzzeitig aus wichtigem Grund verlassen, kann er dies über eine entsprechende Funktion in der Software dem Seminarleiter anzeigen. Es obliegt dann der jeweiligen Kammer, ob in diesem Fall die volle Zeitspanne des Seminars als Pflichtfortbildung nach §15 FAO anerkannt wird.
Unter @anwaltsseminare versorgt Sie das Team von anwaltsseminare24 mit aktuellen Informationen zu druckfrischen Urteilen, wichtigen Gesetzesänderungen, speziellen Seminarangeboten und vielem mehr...